Page 51 - „Helft-uns-helfen!“
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Nachweis der Deutschblütigkeit
Beim „Ariernachweis“ hatten bestimmte Personengruppen (speziell die Mitglieder der SS, Beamte, Angehörige des öffentlichen Dienstes, Ärzte, Juristen und Wissenschaftler deut- scher Hochschulen) in Deutschland ab 1933 gegenüber Staats- und Regierungsbehörden eine beglaubigte Ahnentafel vorzulegen, die nachwies, dass sie der „arischen Volksgemein- schaft“ angehörten. Beim „Nachweis über die Deutschblütigkeit“ mussten Mitglieder des DRK die Vorfahren väterlicher- und mütterlicherseits bis 1800 angeben, bei Verheirateten auch die des Ehepartners. Das geschah seit 1938 auf dem Formblatt „Nachweis über die Deutschblütigkeit“.
Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten für Minderjährige
Volljährig wurde man damals erst mit 21 Jahren. Daher benötigten alle unter 21-Jähri- gen eine Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Minderjährige durften für bestimmte Aufgaben nicht eingesetzt werden. So konnte beispielsweise Irm- gard Günther (nach ihrer Heirat: Stenger), Jahrgang 1924, „aufgrund ihres jugendlichen Alters“ nicht wie zunächst geplant in einer Betreuungshelferinnenschaft eingesetzt werden. Rosalinde Reus aus Gelnhausen, Jahrgang 1927, wurde bei Scharlachkranken eingesetzt, obwohl das für Jugendliche gar nicht erlaubt war.
DRK-Untersuchungsbogen
Vergleichbar mit der Musterung von Soldaten wurden die Anwärterinnen ebenfalls unter- sucht und ihre Tauglichkeit festgestellt. Eingetragen wurden die Körpergröße, das Kör- pergewicht, die Körperform, frühere Krankheiten und anderes mehr. Anschließend stellte der Arzt fest, ob die Frauen „tauglich/untauglich für den aktiven Bereitschaftsdienst“ wa- ren. Diese Untersuchung konnte beim Hausarzt durchgeführt werden, beispielsweise bei Dr. Samietz, Dr. Lukas Seipel oder Dr. Hermann Müller in Gelnhausen.
Treueschwur
Im Zuge der Umgestaltung des Roten Kreuzes im Jahr 1937 wurden die Anwärter auf Hitler vereidigt. Alle Rotkreuzler hatten danach den folgenden Treueschwur zu leisten:
„Ich schwöre Treue dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler. Ich ge- lobe Gehorsam und Pflichterfüllung in der Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes nach den Befehlen meiner Vorgesetzten. So wahr mir Gott helfe.“80
 
























































































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