Page 93 - „Helft-uns-helfen!“
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Organisation und Vorgehen beim Einsatz der Kräfte
Die jungen Frauen meldeten sich freiwillig zur Mithilfe beim Roten Kreuz. In allen ausgewer- teten Lebensläufen gibt es keine Hinweise auf ausgeübten Zwang, mit einer Ausnahme: Eine Frau war offenbar dem Roten Kreuz zugewiesen worden.
Reichsarbeitsdienst (RAD)
Von 1935 bis 1939 gab es den Reichsarbeitsdienst (RAD) für alle 17-jährigen Mädchen auf freiwilliger Basis. Von Abiturientinnen jedoch, die studieren wollten, wurde bereits seit 1935 ein verpflichtender halbjähriger Dienst im RAD verlangt. Ab Kriegsbeginn wurde für die gesamte weibliche Jugend die Arbeitsdienstpflicht eingeführt, allerdings lag die Höchst- grenze bei 100.000. Rund 90 Prozent von ihnen wurden in der Landwirtschaft eingesetzt.125
In einer Vereinbarung vom 16. Februar 1937 zwischen dem Deutschen Roten Kreuz und dem Reichsarbeitsdienst wurde festgelegt, dass
„alle von diesen erfassten Maiden und Führerinnen unter Verantwortung des Deutschen Roten Kreuzes die Ausbildung als DRK-Helferinnen mit Abschlussprüfung erhalten. Die Ausbildung wird besonders geeigneten DRK-Ärzten und -Ärztinnen übertragen. Für den praktischen Teil der Ausbildung sind nach Möglichkeit ein bis zwei DRK-Schwestern oder Schwesternhelferinnen, im Notfall auch Helferinnen, heranzuziehen. Das Lehrmaterial stellt der RAD. Als Lehrstoff gilt das Amtliche Unterrichtsbuch des Deutschen Roten Kreuzes.“126
Diese Übereinkunft sicherte dem Roten Kreuz einen stetigen Nachschub an jungen Frau- en. Deutschlandweit waren es ab 1938 jährlich 25.000, die sich – nach dem Ende ihrer Dienstzeit beim RAD – für das DRK engagierten.127 Im Sommer 1941 wurde der sechsmo- natige Dienst um weitere sechs Monate verlängert. Die übliche Bezeichnung dafür lautete „Kriegshilfsdienst“.
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